Hier finden Sie als Pächter wichtige Informationen.
Als Kleingärtner sind wir bemüht unsere Gärten bestmöglich ökologisch wertvoll zu gestalten und zu nutzen.
Schauen Sie auch hier vorbei.
Sie finden nützliche Tipps zum Gärtnern und viele Anregungen um Ihren Garten noch ökologisch wertvoller zu machen.
Terminkalender 2026 (wird bei Bedarf aktualisiert)
28.03

Wasseranstellen
25.04.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
30.05.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
19.06.

Grünschnittcontainer
27.06.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
25.07.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
01.08.

Sommerfest
29.08.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
26.09.

Arbeitseinsatz Beginn 8:45 am Vereinsbungalow
16.10.

Grünschnittcontainer
31.10.

Wasserabstellen
31.10.

Zählerablesen
Hinweise zu den Terminen

Bei den Arbeitseinsätzen werden die Gemeinschaftsanlagen gewartet.
Werkzeuge werden gestellt.
Ersatzweise können auch Pflegeverträge mit dem Vorstand oder den Abteilungsleitern abgeschlossen werden.

Die Grünschnittcontainer stehen über das gesamte Wochenende an <diesen> Plätzen.
Es darf Grünschnitt, der nicht auf der Parzelle kompostiert werden kann, entsorgt werden. Bitte keine Plastesäcke oder sonstigen Müll in die Container werfen.

Um Schäden an den Wasserleitungen zu vermeiden, wird über die Wintermonate das Wasser abgestellt.
Denken Sie daran auch die Leitungen in ihrer Laube winterfest zu machen (Hähne schliessen, Leitungen entleeren) und im Frühjahr wieder anzustellen.

Wasser- und Stromverbrauch werden individuell abgerechnet. Daher sind geeignete und geeichte Zähler notwendig.
Der für Ihre Parzelle zuständige Abteilungsleiter wird Sie rechtzeitig über das Prozedere des Ablesens informieren.
Achten Sie auf die in diesem Jahr festgelegte Austauschpflicht (Schreiben des Vorstands hierzu sind Ihnen im Mai zugeschickt worden).
Ansprechpartner
Parzellen 1-27
Abteilung 1
KK
1234
Parzellen 28-36
Abteilung 3
NN
1234
Parzellen 37-48
Abteilung 4
MG
1234
Parzellen 49-61
Abteilung 3
NN
1234
Parzellen 63-94
Abteilung 6
DW
1234
Parzellen 95-122
Abteilung 7
LD
1234
Parzellen 123-150
Abteilung 2
MF
1234
Parzellen 151-157
Abteilung 4
MG
1234
Parzellen 158-175
Abteilung 5
RN
1234
Parzellen 176-191
Abteilung 8
HK
1234

Vorstand und Funktionsträger
Vorstand
Vorsitzender
PS
1234
Stellvertreter
MW
1234
Schatzmeisterin
MW
1234
Schriftführerin
JW
1234
Beisitzer
Gerätewart
FR
1234
Beisitzerin
PD
1234
Beisitzer
HK
1234
Funktionsträger
Wasserbeauftragter
LD
1234
Wasserbeauftragter
MF
1234
Strombeauftragter
MT
1234
Webmaster
HK
1234
Was bedeutet Kleingärtnerische Nutzung?
Wer die Vorteile eines Kleingartens nämlich die geringe Pacht und die langfristige Sicherheit der Pachtverträge in Anspruch nehmen möchte, unterwirft sich diversen Regeln, die in der Kleingartenordnung des Vereins beschrieben sind.
Viele dort beschriebenen Regelungen basieren auf dem „Gesetz über den Kleingarten und die Kleingärten, BKleingG“, welches verbindliche und bundeseinheitliche Regeln vorgibt.
Ein Kleingarten muss dem Gesetz nach zwei Bedingungen erfüllen:
kleingärtnerische Nutzung (= Eigenanbau von Obst, Gemüse, Blumen) und
Nutzung in einer Anlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen.
Die Kleingärtnerische Nutzung wird über die Drittel-Regelung beschrieben:
Ein Drittel der Fläche muß für Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden,
ein Drittel kann Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Sitzplatz) sein,
ein Drittel kann Bauten und Wegen zugerechnet werden.
Was zählt zur Anbaufläche von Obst und Gemüse – die Mischung verschiedener Kulturen wird erwartet:
Ausschließlich Obstbäume und Beerensträucher anzupflanzen genügt nicht.
Gemüsepflanzen, Kräuter, Gewürz- und Heilpflanzen egal ob in Beeten, Hochbeeten oder Gewächshäusern
Feldfruchtpflanzen, auch hier nicht ausschließlich angepflanzt
Ziergehölze, Rasen, Wildblumenwiese und Blumenbeete zählen nicht zur Anbaufläche.
Blumen, die im Rahmen einer Mischkultur mit Gemüse angepflanzt werden, sind natürlich in Ordnung.
Größe und die Erlaubnis zur Errichtung von Bauten:
Die Größe der Laube darf laut BKleingG 24m² nicht überschreiten.
Gewächshäuser z.B. dürfen bis 10 m² genehmigungsfrei errichtet werden.
Welche anderen Bauten (hierzu zählen z.B. auch größere Spielgeräte) Sie errichten dürfen, wie groß diese sein dürfen und ob Sie eine Genehmigung benötigen, ist in der Gartenordnung geregelt.
Warum Pflanzen verboten/unerwünscht sind?
<Liste, Erläuterungen, Pflicht zur Entfernung, Verkehrssicherheit>
Suche – Biete
? Wie man das aufbaut, mit Kontaktformular, mit welchen Daten müsste man klären>
Kummerkasten
Wie man das aufbaut, mit Kontaktformular, wessen Informationen, mit welchen Daten müsste man klären>
Verkauf, Kündigung, Wertermittlung
Verkauf, Kündigung = Rückgabe des Gartens, Wertermittlung